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Viele haben schon einmal vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) gehört und doch wissen die meisten nicht, was wirklich hinter der Institution steckt. Wir klären Sie mit diesem Ratgeber über die wichtigsten Themen rund um das Institut auf und schaffen Klarheit über den Zusammenhang zwischen dem DIBt und der Zulassung eines Lüftungsgerätes.

Was ist das DIBt - was ist eine DIBt-Zulassung?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die oberste Baubehörde der Bundesrepublik Deutschland und hat ihren Sitz in Berlin. Das Institut ist für die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten zuständig und ist damit nicht nur Ansprechpartner für jegliche Fragen, die die bauaufsichtliche Regelung betreffen, sondern gleichermaßen Aussteller für die entsprechenden Zulassungen.

Dezentrale Lüftungsgeräte zählen ebenfalls zu den Produkten, die vom DIBt vermessen werden. Das Institut gibt den Nutzern einen herstellerübergreifenden Überblick über die zugehörigen technischen Daten.

Welche DIBt-Zulassung stellt das DIBt aus?

Bei den DIBt-Zulassungen wird grundlegend zwischen zwei Zulassungen unterschieden:
ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis und wird seit der Gründung des Instituts im Jahre 1968 erteilt (Vergleichen Sie hier auch den DIBt-Energieausweis). Innerhalb des Nachweises werden nicht nur alle bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts bestimmt, sondern auch die Aspekte folgender Bereiche:
Bei einer Zulassung darf nun das „Ü“ auf das Produkt geklebt werden
ist ein Produktleistungsnachweis, welches Produkten durch die CE - Kennzeichnung (Communautés Européenes - Europäische Gemeinschaften) zur europaweiten Vermarktung verhilft. Zudem ist es möglich, Bauprodukte, die nicht vollkommen von einer harmonisierten Norm erfasst sind, im europäischen Wirtschaftsraum, sowie in der Schweiz und der Türkei zu vertreiben.

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Was hat es mit einem Gutachten des DIBt auf sich?

Besteht der Wunsch, freiwillige Herstellerangaben zur Leistung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten zu überprüfen, dann übernimmt das DIBt auch diese Tätigkeit und erstellt dazu ein Gutachten oder einen DIBt-Energieausweis. Hierbei stehen Bauprodukte im Fokus, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte technische Spezifikationen abgedeckt sind.

Das Gutachten bestätigt dabei die Einhaltung der nationalen Anforderungen an bauliche Anlagen, welche beim Einbau des Produkts relevant sind.

Für wen ist eine DIBt-Zulassung relevant?

Um es ganz grundlegend auszuführen, ist die Tätigkeit des DIBt für jeden relevant. Der Grund dafür ist simpel: Kann die Sicherheit von Bauwerken nicht gewährleistet werden, wird dadurch gleichzeitig der Schutz von Mensch und Umwelt beeinträchtigt. Geprüfte Bauprodukte und Bauarten sorgen dementsprechend für mehr Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Eine DIBt-Zulassung ist zudem ein „Türöffner“ in den Markt, da die geprüften Bauprodukte wiederum für die eigenen, unternehmerischen Zwecke, genutzt werden können.

Die Prüfberichte, welche als Voraussetzung für die DIBt-Zulassung erstellt wurden, bieten zusätzlich die Möglichkeit, als Unternehmer auch in anderen Märkten zu agieren.

Wie erhalte ich eine DIBt-Zulassung?

Um eine DIBt-Zulassung für ein Bauprodukt oder eine Bauart zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dieser dient als Grundlage für ein individuelles Gespräch und schafft Klarheit über den jeweiligen Bedarf des Antragstellers.

Den Link zu den Formularen finden Sie hier: https://www.dibt.de/de/service/formulare/
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Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, erfolgt die Beratung durch die DIBt in Form von Empfehlungen, Hinweisen und der Beantwortung von Fragen.
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Im weiteren Schritt wird ermittelt, welche Prüfungen für das Produkt notwendig sind und ein individueller Prüfplan wird entwickelt.
3
Mit diesem Prüfplan und einer Empfehlung für kompetente Prüfinstitute (z.B. TÜV SÜD, TZWL, HLK), geht der Antragsteller dann zunächst zu einem Institut seiner Wahl.
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Nachdem das jeweilige Institut die Prüfergebnisse ermittelt hat, übernimmt die DIBt die jeweiligen Daten und bewertet sie nach einheitlichen Kriterien.
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Bei Abschluss des Vorgangs erhält das Unternehmen die entsprechende Zulassung inklusive Registriernummer und der Hersteller kann das jeweilige Produkt sicher verkaufen. Der Kunde wiederum kann dieses nun sicher verbauen.

DIBt-Zulassung für Lüftungsgeräte

Der Zusammenhang einer DIBt-Zulassung und einem Lüftungsgerät ist folgender:

Das DIBt stellt auf Antrag allgemeine, bauaufsichtliche Zulassungen für dezentrale und zentrale Lüftungsgeräte aus. Wird die Übereinstimmung des Lüftungsgerätes mit den Bestimmungen der Zulassung im Rahmen des Zulassungsverfahrens bestätigt, ist der Hersteller dazu verpflichtet, das Übereinstimmungszeichen "Ü" auf dem geprüften Lüftungsgerät anzubringen. Er weist damit auf die Sicherheit eines im Rahmen der DIBt geprüften Gerätes hin.

Lüftungsanlagen ohne eine solche DIBt-Zulassung können zwar am Markt verkauft und genutzt werden, dem Anwender bleibt jedoch durch die fehlende Prüfung und Registriernummer der DIBt nur die Wahl, den Werten des Herstellers zu glauben. Im Falle eines Schadensfalls besteht zudem die Frage der Haftung.
Ist die gesamte Lüftungsanlage zulassungspflichtig?
Eine DIBt-Zulassung ist keine Pflicht für die Hersteller. Durch die unabhängige Prüfung kann jedoch Vertrauen in die Geräte und Angaben der Hersteller aufgebaut werden. Geprüft werden nur die Lüftungsgeräte selbst, nicht aber die gesamte Lüftungsanlage (Funktionsprinzip).

Welche Informationen enthält ein Zulassungsbescheid der DIBt?

Ein DIBt-Zulassungsbescheid enthält folgende Informationen:
Damit für ein Gegenstand ein DIBt-Zulassungsbescheid ausgestellt werden kann, benötigt es eine konkrete Beschreibung.
Dabei muss der Anwendungsbereich des Gegenstandes, welches eine DIBt-Zulassung erhalten möchte, spezifiziert und ausgeführt werden.
Das Ü-Zeichen ist für Bauprodukte ein sogenanntes Gütezeichen, was nicht unter die EN-Norm fällt. Das jeweilige Produkt darf somit nicht aus einem überwachten Produktionsverfahren stammen. Dadurch können die Bau-Produkte innerhalb der EU frei gehandelt werden.
Darunter zählen:
  • Herstellung
  • Verpackung
  • Kennzeichnung
  • Registriernummer
  • Regelungen zu Entwurf und Bemessung
  • Ausführung
  • Nutzung
  • Unterhalt
  • Wartung

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Adrian Junger - Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung
Über den Autor...

Mein Name ist Adrian Junger und ich bin auf die Richtlinien im Bereich der Lüftungstechnik spezialisiert. Ich kenne mich bestens mit den aktuellen Vorschriften und Anforderungen aus und berate meine Kunden auch umfassend zu möglichen Fördermöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit Luftbude gibt mir einen sehr guten Einblick in den gesamten Lüftungsmarkt.

Adrian Junger, Sachverständiger Richtlinien im Bereich Lüftung


Quellennachweis
Für diesen Artikel wurden Erfahrungswerte mehrerer Lüftungsexperten, Bausachverständiger, Handwerker sowie Hersteller aufgearbeitet und zusammengefasst. Als Grundlage dienen hierfür aktuelle Normen, Gutachten sowie neutrale Prüfprotokolle unabhängiger Messdienstleister. 

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